Die historischen Gebiete des Bezirkes [Lothringen].
Von Dr. A[loys] Ruppel, Metz.



Das Gebiet, das wir [...] Bezirk Lothringen nennen, ist keine geographisch abgeschlossene Einheit. Im Norden und Osten geht das Land ohne natürliche Grenze in die preußische Rheinprovinz, die bayerische Pfalz und in das untere Elsaß über. Auch im Süden und Westen suchen wir vergebens Berge und Flüsse, die es von Frankreich scheiden. Aber der Bezirk ist auch nicht von einem einheitlichen, durch gemeinsame Schicksale verbundenen Volksstamme bewohnt. Seitdem gegen Ende des 5. Jahrhunderts nach Christi Geburt die Franken und Alemannen in das gallorömische Gebiet eingedrungen waren, ist das Land an zwei verschiedene Nationalitäten verteilt. Hier Franzosen, dort Deutsche; hier romanische, dort germanische Sprache. Wenn auch im Laufe der inzwischen verflossenen 15 Jahrhunderte die Grenzlinie zwischen deutschem und französischem Sprachgebiet sich etwas nach Nordosten verschoben hat (vergl. die Karte am Ende des Buches), so hat sie doch stets unser Gebiet mitten durchschnitten und eine Scheidewand da aufgerichtet, wo weder unübersteigbare Berge noch verkehrshindernde Flüsse diese Scheidung bedingen oder erklärlich machen. Auch wäre die Annahme, die politische Zugehörigkeit dieser beiden Nationalitäten zu zwei verschiedenen Reichen habe zur Festsetzung der Sprachgrenze beigetragen, irrig, da die Sprachscheidelinie niemals mit einer politischen Grenze zusammenfiel.

Aber hat denn das an zwei verschiedene Volksstämme verteilte Land seit alter Zeit nicht wenigstens eine politische Einheit gebildet? Keineswegs. Eine gemeinsame Landesgeschichte hat das Gebiet niemals gehabt. Im Altertum und frühesten Mittelalter gehörte unser Bezirk als unselbständiges Glied nacheinander verschiedenen größeren Reichen an; im späteren Mittelalter und in der Neuzeit aber zersplitterte sich das Gebiet in schier zahllose kleine und zersprengte Teile und Teilchen, die gar häufig in blutigem Kampfe sich gegenseitig zerfleischten. Diese politische Zerrissenheit machte es der weitschauenden Politik der französischen Könige möglich, innerhalb 2 ½ Jahrhunderten das ganze Land ihrem Reiche einzuverleiben, wo es bis 1870 verblieb.

Der am 30. Dezember 1871 gebildete Bezirk erhielt seinen Namen in Erinnerung an das ehemalige Herzogtum Lothringen, von dem er aber nur geringe Teile, etwa ein Drittel, enthält. Die größten Bestandteile des Bezirkes gehörten vielmehr ehedem zum Bistum und zur Reichsstadt Metz, zum Herzogtum Luxemburg und zu deutschen Reichsstandschaften des Oberrheinischen Kreises. Alle diese Gebiete lagen jedoch nicht schön abgerundet neben einander, vielmehr durchschnitten sie sich vielfach oder kreisten sich sogar gegenseitig vollständig ein, sodaß die Grenzen aller dieser Territorien unendlich verzackt zwischen einander herliefen. Noch mannigfaltiger als die äußere war die innere Zergliederung dieser Herrschaftsgebiete. Selbst kleine und kleinste Dörfer unterstanden oft mehreren Lehens- und Gerichtsherren. Auf diese weitverzweigten Pfade aber wollen wir den Leser nicht führen, sondern nur ganz kurz darlegen, welche Gebiete in Lothringen entstanden und wann und wie sie allmählich an Frankreich fielen. (Auf der beigedruckten Kartenskizze konnten nur die großen Herrschaftsgebiete angegeben werden; die von diesen abhängigen Lehen und Afterlehen mußten unberücksichtigt bleiben).

Als die Römer unser Land betraten (etwa 57 v. Chr.), war es von dem keltischen Stamm der Mediomatriker bevölkert, dessen Wohnsitze sich aber noch über die heutigen Bezirksgrenzen ausdehnten. Unter der Römerherrschaft ging das Gebiet des Bezirkes in der provincia Belgica auf. Als Chlodwig 486 die morsche Römerherrlichkeit in Gallien zerschlug, wurde unser Land fränkisch. Nach Chlodwigs Tode kam es mit Ripuarien und Ostaquitanien an den in Metz residierenden Theuderich I. Nachdem Chlotar, der seit 558 das ganze Frankenreich wieder in seiner Hand vereinigte, 561 gestorben war, fiel Lothringen mit Austrasien an Sigibert I., der 567 des Westgotenkönigs hochgebildete und schöne, aber auch leidenschaftliche Tochter Brunhilde in seine Residenz nach Metz heimführte. Unter der energischen Leitung der geistreichen Königin hob sich das Land langsam aus seiner Barbarei empor. Lothringen durchlebte die Schicksale der merovingischen und karolingischen Reiche, deren Schauplatz es häufig war. Karl der Große weilte gerne und oft in unserem Lande; er erbaute sich eine Pfalz zu Diedenhofen und ließ seine zweite Gemahlin, Hildegard, die 783 in Diedenhofen starb, in Metz begraben. Im Frankenreich gehörte unser Gebiet zum größten Teil dem Saar- und Niedgau an, kleinere Teile waren dem pagus Scarponensis und dem pagus Salinensis (Château-Salins), dem comitatus Mettensis und dem pagus Judiacensis (Gau von Jeutz) zugewiesen.

Als im Vertrage von Verdun (843) das karolingische Reich geteilt wurde, fiel unser Land mit Italien und dem Gebiet zwischen Rhein, Maas, Schelde und Rhône an Kaiser Lothar. Im Jahre 855 wurde das regnum Lotharii unter Lothar II. geschaffen; von ihm hat Lothringen seinen Namen erhalten. Der Vertrag von Meersen (870) sprach unser Gebiet Ludwig dem Deutschen, also dem deutschen Reiche, zu. Genau 1000 Jahre später wurde das Land, das seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts französisch zu werden begann, dem erneuerten deutschen Reiche wiederum einverleibt.

Otto der Große setzte 953 über das Herzogtum Lothringen, das von der Nordsee bis in die Nähe von Basel reichte und auch unser Gebiet umschloß, seinen Bruder, den Erzbischof Bruno von Köln, als Gouverneur ein. Aber schon 5 Jahre später teilte der Kaiser auf Antrag Brunos das Land in Ober- und Niederlothringen. Unser Gebiet fiel mit dem Herzogtum Oberlothringen an Friedrich von Bar.

Bis hierher blieb die historische Landkarte unseres Bezirkes einfach. Aber schon die lange Abwesenheit der Ottonen in Italien im 10. Jahrhundert war von verschiedenen Herren, so von den Grafen von Luxemburg, Bar und Metz, von den Herzögen von Ober- und Niederlothringen sowie von den Metzer Bischöfen benutzt worden, sich in unserm Bezirk eine starke Hausmacht zu schaffen, die sie im Laufe der Jahrhunderte immer mehr zu selbständigen und fast unabhängigen Herrschaften zu machen sich bemühten. Die bedeutendste Stadt dieses Gebietes, Metz, verstand es hinwiederum, sich seit dem 13. Jahrhundert von der bischöflichen Herrschaft zu befreien und mit einem ansehnlichen Gebiete ihrer Umgebung eine Republik zu begründen, die als freie deutsche Reichsstadt nur dem Kaiser unterstand.

Neben dem Herzogtum Oberlothringen, seit dem 12. Jahrhundert kurzweg Lothringen genannt, und neben dem Bistum Metz, das schon im 10. Jahrhundert über ansehnliche Besitzungen gebot, schufen sich die Grafen von Luxemburg und die von Bar selbständige Territorien in unserem Lande, ebenso die Grafen von Dagsburg, Kriechingen und andere Herren. Ferner ragten in unser Gebiet hinein die Besitzungen verschiedener Fürsten, so die der Grafen von Salm, Saarbrücken und Saarwerden. Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts aber gehörte alles Land innerhalb der heutigen Bezirksgrenzen noch ungeschmälert zum deutschen Reiche. Bei der Einteilung Deutschlands in 10 Landfriedenskreise wurde das Gebiet dem Oberrheinischen Kreise zugeteilt (1500); nur die luxemburgische Markvogtei oder Propstei Diedenhofen kam an den burgundischen Kreis (1512).

Lothringen hat seit alter Zeit bis in unsere jüngste Vergangenheit den Zankapfel zwischen Deutschland und Frankreich gebildet. Tendenzen zur Losreißung des Landes vom deutschen Reiche bestanden aber nicht nur in Frankreich, sondern auch im Lande selbst. So hatte sich das Herzogtum Lothringen im Nürnberger Reichstagsabschied vom 26. August 1542 eine gewisse Unabhängigkeit erstritten, gehörte aber lehenrechtlich noch 200 Jahre zum Reich.

Die mächtige und reiche Freistadt Metz war es, die zuerst dem stürmischen Werben des französischen Liebhabers zum Opfer fallen sollte. Am 18. April 1552 zog der französische König Heinrich II. „im Namen des deutschen Reiches und als Schirmherr von Metz“ in die mit List genommene Stadt. Vergebens suchte sie Kaiser Karl V. wieder zu erobern. Frankreich eignete sich gar bald volle Hoheitsrechte über das Metzer Gebiet an (1585) und degradierte die ehemals freie Reichsstadt zu einer Provinzialstadt seines Reiches. Gleichzeitig besetzte Heinrich die luxemburgischen Enklaven im Metzer Lande und übernahm die Schutzherrschaft über die weltlichen Besitzungen des Bistums Metz, das seit dem 13. Jahrhundert ständig Gebietsteile an die Stadt Metz, an Luxemburg, Bar und Lothringen verloren hatte; allmählich erlangten die französischen Könige auch über das Bistum volle Landeshoheit (1614). Der Artikel 70 des Westfälischen Friedens vom 24. Oktober 1648 sprach Frankreich die Besitzungen der Stadt und des Bistums Metz endgültig zu. Seitdem bildeten sie mit dem Gebiete von Toul und Verdun zusammen die Provinz der Drei Bistümer.

Als das Herzogtum Luxemburg mit den Niederlanden 1556 spanisch wurde, kam naturgemäß auch die luxemburgische Markvogtei Diedenhofen unter spanische Herrschaft. Nachdem Diedenhofen im Jahre 1643 von den Franzosen erobert worden war, wurde die Stadt mit dem zugehörigen Amtsbezirk im Pyrenäischen Frieden (1659) an Frankreich abgetreten.

Die vollständige Besitznahme Lothringens war Frankreichs unablässiges Bestreben. Im Vertrage von Vincennes (1661) erwarb es von dem Herzogtum den Bezirk Sierck und Teile der Bezirke Saarburg und Pfalzburg und der „terre de Gorze“, deren Reste Lothringen im Jahre 1718 für die ehemals zum Bistum Metz gehörige Kastellanei Rambersvillers austauschte. Im Jahre 1661 mußte der Herzog von Lothringen den Franzosen auch einen Landstreifen in der Breite einer halben lothringischen Meile als Heerstraße von Metz nach dem Elsaß durch seine Lande zugestehen.

Hier muß auch die Tätigkeit der 1681 an das Metzer Parlament angegliederten Chambre des réunions erwähnt werden. Diese Reunionskammer sprach – häufig zu Unrecht – Gebiete, die in einem Lehensverhältnis zum Bistum Metz gestanden haben sollten, der Krone Frankreichs als Nachfolgerin der Metzer Bischöfe zu. So wurden z. B. im Jahre 1680 die lothringische Grafschaft Mörchingen und die Reichsgrafschaft Kriechingen „als Lehen des Bistums Metz“ von den Kronjuristen dem französischen Königreiche zugesprochen. Die widerrechtlich erworbenen Gebiete mußten jedoch im Frieden von Ryswyk (1697) wieder zurückgegeben werden.

Die seit dem 15. Jahrhundert vereinigten Herzogtümer Lothringen und Bar wurden im Wiener Frieden (1735) von dem Herzog Franz Stephan, der dafür mit Toscana entschädigt wurde, an den früheren Polenkönig Stanislaus Leszczyński, den Schwiegervater Ludwigs XV., abgetreten. Gleichzeitig wurde bestimmt, daß nach dem Tode des Stanislaus die beiden Herzogtümer an Frankreich fallen sollten, was tatsächlich im Februar 1766 geschah. Damit gingen auch die vier großen lothringischen Lehen, das Marquisat Falkenberg und die Grafschaften Forbach, Püttlingen und Mörchingen in französischen Besitz über. Deutsch blieben aber vorläufig noch die auf verschiedene Weise entstandenen reichsunmittelbaren Gebiete des Oberrheinischen Kreises, z. B. die Grafschafen Dagsburg und Kriechingen, die Deutschordensballei zu Hundlingen, die Freiherrschaften Finstingen, das Reichsritterschaftsterritorium derer von Kerpen und Kallenfels (Lixingen-Ruhlingen) und die nur teilweise in unser Gebiet hineinragenden Grafschaften Salm, Saarbrücken, Saarwerden, Hanau-Lichtenberg, Blieskastel usw.

Frankreich suchte durch Tausch sein Gebiet an seinen östlichen Grenzen abzurunden. Auf diese Art erwarb es in der Zeit von 1766 bis 1770 von Nassau-Saarbrücken verschiedene Ortschaften, um sich eine Militärstraße nach Saarlouis zu sichern. Im Jahre 1781 erhielt es auf die gleiche Weise die Dörfer Freimengen, Wustweiler, Wölferdingen und Bliesschweyen von den Grafen von der Leyen zu Blieskastel. Am 16. Mai 1769 verzichtete Österreich auf die luxemburgischen Enklaven, die Frankreich 1552 besetzt hatte.

Die große Revolution brachte den Rest des noch nicht französisch gewordenen Teiles unseres Bezirkes an Frankreich. Alle oben genannten deutschen Reichsgebiete wurden in der Zeit von 1790 bis 1793 von französischen Revolutionstruppen besetzt. Teils hatten die einzelnen Orte schon vorher ihre Zugehörigkeit zu Frankreich erklärt, teils wurde diese Erklärung durch Volksabstimmung nachgeholt. Im Jahre 1790 wurde das Land ohne Rücksicht auf seine sprachliche Verschiedenheit oder seine bisherige politische Zugehörigkeit an die beiden Départements Moselle und Meurthe verteilt. Durch den Frieden von Lunéville (1801) wurden die besetzten Gebiete endgültig Frankreich einverleibt. Damit war das ganze Gebiet des heutigen Bezirks französisch geworden, und es blieb französisch bis zum Jahre 1870.

Wie wir sahen, ist der Bezirk Lothringen ein künstliches Gebilde, zusammengesetzt aus den verschiedensten historischen Gebieten, die nur teilweise gemeinsame Geschichte mit einander erlebt haben.



Allgemeinere Literatur: Calmet, Histoire ecclésiastique et civile de Lorraine. Mit Quellenbeilagen. 3 Bde, Nancy 1728. Die 2. Aufl. in 7 Bden, Nancy 1745–57, ist weniger gut. – Derselbe, Notice de la Lorraine, 2 Bde, Nancy 1756, Neuauflagen Lunéville, 1835–36, 1840. – Bertholet, Histoire eccl. et civile du duché de Luxembourg et comté de Chiny, 7 Bde, Luxembourg 1843. – Durival, Mémoir sur la Lorraine et le Barrois, Nancy 1753. – Derselbe, Description de la Lorraine, 4 Bde, Nancy 1778. – [Stemer], Traité du département de Metz, Metz 1756. – Viville, Dictionnaire du dép. de la Moselle, 2 Bde, Metz 1817. – Bégin, Histoire des duchés de Lorraine de de Bar, 2 Bde, Nancy et Paris 1833. – Lepage, Le département de la Meurthe, statistique historique et administratif, 2 Bde, Nancy 1843. – Derselbe, Les communes de la Meurthe, 2 Bde, Nancy 1843. – Derselbe, Dictionnaire topographique du département de la Meurthe, Paris 1862. – Verronnais, Statistique historique industr. et commerc. du dép. de la Moselle, Metz 1844, Supplément 1852. – D’Haussonville, Histoire de la réunion de la Lorraine à la France, 4 Bde, Paris 1854. – Digot, Histoire de Lorraine, 6 Bde, Nancy 1856 (2. Aufl. Nancy 1880). – De Chastellux, Le territoire du département de la Moselle, histoire et statistique, Metz 1860. – De St. Mauris, Études historiques sur l’ancienne Lorraine, 2 Bde, Nancy 1861. – De Bouteiller, Dictionnaire topographique de l’ancien département de la Moselle, Paris 1874. – Huhn, Geschichte, Lothringens, 2 Bde, Berlin 1878. – Mathieu, De l’ancien régime dans la province de Lorraine et de Barrois (1698–1789), Paris 1879 (3. Aufl. von Kardinal Mathieu 1907). – Parisot, Le royaume de Lorraine sous les Carolingiens, (843–923), Paris 1899. – Derselbe, Les origines de la Haute-Lorraine et sa première maison ducale (959–1033), Paris 1909. – Derichsweiler, Geschichte Lothringens, 2 Bde, Wiesbaden 1901. – [Du Prel], Die alten Territorien des Bezirkes Lothringen nach dem Stande vom 1. Jan. 1648, 2 Teile, Straßburg 1898–1908. – [Derselbe], Das Reichsland Elsaß-Lothringen, 3 Bde, Straßburg 1898–1903 (bes. I, 287). – Kaufmann, Die Reunionskammer zu Metz (Jahrb. d. Ges. f. lothr. Gesch. u. Altertumsk. XI, 1899). – Derselbe, Über lothringische Geschichte und Geschichtsschreibung, Metz 1911. – Grimme, Die reichsunmittelbaren Herren im Gebiete des heutigen Lothringens und ihre Schicksale in den Jahren 1789–1815 (Jahrbuch d. Ges. f. lothr. Gesch. 1900, XX. 242). – Pfister, La Lorraine, le Barrois et les Trois-Évêchés (Les régions de la France VIII), Paris 1912. – Jährlich im Mai erscheint ein besonderer Fascikel der Annales de l’Est „Bibliographie Lorraine“; darin ist die neueste Literatur auch unseres Gebietes verzeichnet. – Dienste leisten in Spezialfällen auch die gedruckten Bücherkataloge der Metzer Stadtbibliothek und der elsaß-lothr. Abteilung der Straßburger Universitäts- und Landesbibliothek.

Karten von Lothringen von Sanson 1689 u. öfter, von Bourguignon 1722 und Vaugondy 1753. – Karte des Pays Messin von Fabert 1610 u. öfter. – Histor. Karte von Els.-Lothr. von Boeck-Kiepert, 1 : 666 666, Berlin, Reimer, 1870. – Histor. Karte v. Els.-Lothr. v. Menke-Hassenstein, 1872. – Das Reichsland Lothringen am 1. Februar 1766, 1 : 320 000, von Kirchner. Mit Erläuterungen und Quellenangaben. – Der lothr. Teil des burgundischen Kreises in „Alte Territorien“ I 16. – Die Hoheitsgebiete des Bezirkes Lothringen nach dem Stande vom 1. Januar 1648, 1 : 320 000 in „Alte Territorien“ II am Schlusse.


Aus: Lothringen und seine Hauptstadt. Festschrift zur 60. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands in Metz 1913. In Verbindung mit J. B. Keune und R. S. Bour herausgegeben von A. Ruppel, Metz 1913, S. 72–80.